Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand der Vereinbarung mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseite www.danrw.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.

Der Internetauftritt wurde im September 2020 nach dem BITV-Verfahren getestet. Dabei wurde festgestellt, dass die Seite derzeit für Menschen mit Behinderungen "eingeschränkt zugänglich" ist. Es handelt sich um ein relativ neues Testverfahren, das auf neuen Anforderungen beruht. Als die Internetseite erstellt wurde, hat sie den damals relevanten Tests auf Barrierefreiheit bestanden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. So ist die Seite beispielsweise derzeit nicht ohne Maus nutzbar und es fehlen Alternativtexte für Bedienelemente, Grafiken und Objekte sowie Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache.

Da diese Punkte eine Vielzahl von Elementen betreffen, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20. September 2020 erstellt. Gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 wurde von der Geschäftsstelle DA NRW eine Selbstbewertung nach BITV/WCAG durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Kontakt zur Geschäftsstelle aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Beachten Sie dabei bitte unsere Erklärung zu Datenschutz und Datenspeicherung bzgl. Kontaktaufnahme.

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail an die Überwachungsstelle senden

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie auf der Internetseite der Überwachungsstelle barrierefreie Informationstechnik

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.danrw.de von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie auf der Internetseite der Ombudsstelle barrierefreie Informationstechnik

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