Die NRW-Lösung

Die NRW-Lösung

Das Land Nordrhein-Westfalen und seine Kommunen besitzen zahlreiche Kunst- und Kulturschätze. Dazu zählen bedeutende Werke der Schönen Künste und Baudenkmäler ebenso wie vielfältige Zeugnisse der Alltagskultur, der Wissenschaften und die umfangreichen Unterlagen in den Archiven. Dieses kulturelle Erbe wird vom Land und den Kommunen auf vielfältige Weise gepflegt, bewahrt und in der Regel der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Gesetzliche Regelungen

Verschiedene gesetzliche Regelungen geben konkret vor, dass Kulturgüter dauerhaft bewahrt werden müssen. Im Archivgesetz NRW (ArchivG NRW) ist zum Beispiel die Archivierung von Unterlagen geregelt, und das Kulturgesetzbuch NRW schreibt vor, dass von jedem in Nordrhein-Westfalen beispielsweise als Buch publizierten Text ein sogenanntes Pflichtexemplar aufbewahrt werden muss. Für andere Kulturgüter gibt es keine gesetzliche Pflicht, aber ein gemeinsames Verständnis darüber, dass ihr Erhalt für die kulturelle Identität unseres Landes unabdingbar ist.

Diese Prämissen gelten auch für digital entstehendes Kulturgut. Die für analoge Kulturgüter bewährten Erhaltungsmaßnahmen lassen sich allerdings nicht ohne weiteres übertragen: Bibliotheken, Archive und Museen, Magazine und Vitrinen sind für die Aufbewahrung von elektronischen Unterlagen nicht geeignet.

Gemeinsame träger-, sparten- und institutionsübergreifende Lösung

Weil die notwendigen Sicherungsmaßnahmen für digitale Unterlagen inhaltlich komplex und technisch aufwändig sind, haben Land und Kommunen von Beginn an eine gemeinsame träger-, sparten- und institutionenübergreifende Lösung für eine Langzeitarchivierung angestrebt, die von allen Institutionen in NRW zur dauerhaften Sicherung ihrer digitalen Bestände genutzt werden kann. Diese Lösung steht nun mit dem Digitalen Archiv Nordrhein-Westfalen (DA NRW) bereit.

Auch nicht-staatlichen und nicht-kommunalen Trägern von Kultureinrichtungen steht das DA NRW als öffentlichen Auftraggebern grundsätzlich offen, sofern deren digitales Kulturgut für die Langzeitarchivierung und die Präsentation im Internet geeignet ist und die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen dies zulassen.

Das DA NRW übernimmt allerdings nicht die fachlichen Aufgaben der Kultureinrichtungen. Es bietet aber die erforderliche technische Infrastruktur und organisatorische Hilfestellungen zur Erfüllung dieser Aufgaben. Die Erfüllung der fachlichen und rechtlichen Anforderungen bleibt in der Verantwortung der jeweiligen Kultureinrichtungen.

Nutzung von Synergieeffekten & Wirtschaftlichkeit

Das DA NRW ist ein informationstechnisches Angebot für alle öffentlichen Einrichtungen, die ihr elektronisches Kulturgut nach dem Archivgesetz und Kulturgesetzbuch sicher und auf Dauer speichern müssen oder dies aus anderen kulturpolitischen Gründen möchten. Zur Nutzung von Synergieeffekten werden die Leistungen in einem Verbund verschiedener Betriebsstätten des Landes und der Kommunen organisiert. Um mit dem DA NRW wirtschaftliche Lösungen für die öffentliche Hand anbieten zu können, wirken die d-NRW AöR und der Zweckverband KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister im Rahmen einer interöffentlichen Kooperation zusammen. Die Grundlage dafür bildet eine Beauftragung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW zur Erbringung des Gesamtbetriebs DA NRW an die d-NRW AöR. 

DA NRW Portal

Mit seinem Portal bietet das DA NRW zudem einen nutzerorientierten zentralen Zugang zum digitalen Wissens- und Kulturerbe in Nordrhein-Westfalen, das gleichzeitig Zulieferer für die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB), die europeana und alle anderen Portale sein kann.

Liste beteiligter Rechenzentren

  • Digitalisierung und Informationstechnik der Stadt Köln
  • Hochschulbibliothekzentrum des Landes Nordrhein-Westfalen (hbz)
  • Landesarchiv NRW (LAV NRW)
  • LVR-InfoKom
  • LWL.IT Service Abteilung
  • Ostwestfalen-Lippe IT (OWL-IT)

DA NRW Knotenstruktur

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