Fragen & Antworten

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Das Digitale Archiv Nordrhein-Westfalen (DA NRW) ist ein technisches Dienstleistungsangebot für diejenigen Kultur- und Gedächtniseinrichtungen, die ihre elektronischen Materialien sicher und auf Dauer speichern müssen oder wollen. Das digitale Langzeitarchiv und das Portal stehen auch nicht-staatlichen und nicht-kommunalen Trägern von Kultur- und Gedächtniseinrichtungen offen, sofern deren digitales Kulturgut für die elektronische Langzeitarchivierung und die Präsentation im Internet geeignet ist und die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen dies zulassen. Entsprechende Anfragen von Einrichtungen werden von den Partnern der Arbeitsgemeinschaft Digitales Archiv Nordrhein-Westfalen geklärt.

Die Kosten richten sich nach dem individuellen Aufwand, der bei der Einlieferung und elektronischen Langzeitarchivierung der digitalen oder digitalisierten Kulturgüter einer Kultur- und Gedächtniseinrichtung anfällt. Dabei wird ausschließlich kostendeckend kalkuliert, nicht gewinnorientiert. Interessierten Kultur- und Gedächtniseinrichtungen stehen Musterleistungsvereinbarungen bereit, in denen auch die Kosten entsprechend betrachtet werden. Bitte wenden Sie sich bei Interesse über das Kontaktformular an die Geschäftsstelle des DA NRW oder kontaktieren Sie direkt die Ansprechpersonen zu den DA NRW-Langzeitarchivlösungen. Diese finden Sie unter DA NRW - ein Lösungsverbund. Wir senden Ihnen das Dokument dann gerne zu. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen die Kosten nicht auf der Website darstellen dürfen.

Auf der Seite Vorteile des DA NRW stellen wir Ihnen die Gründe vor, weshalb Sie sich für das Digitale Archiv NRW entscheiden sollten.

Jede Institution, die den Service von DA NRW in Anspruch nehmen möchte, ist Servicenehmer. Das DA NRW stellt die informationstechnischen Anwendungslösungen zur Langzeitarchivierung bereit, übernimmt durch seine Partner den Betrieb und unterstützt bei der Einführung.

DA NRW übernimmt nicht die fachlichen Aufgaben der Kultur- und Gedächtniseinrichtungen. Alle fachlichen, -organisatorischen und -rechtlichen Fragen der Langzeitarchivierung bleiben in der Verantwortung der jeweiligen Kultur- und Gedächtniseinrichtungen.

Da die Erfüllung der fachlichen und rechtlichen Anforderungen in der Verantwortung der jeweiligen Kultur- und Gedächtniseinrichtungen verbleibt, entscheiden diese Einrichtungen eigenständig darüber, welche Daten im DA NRW elektronisch langzeitarchiviert werden bzw. welche Daten im Portal präsentiert werden sollen. Für das Landesarchiv, die Kommunalarchive und die Landesbibliotheken gibt es mit dem Archiv- und dem Pflichtexemplargesetz rechtliche Grundlagen für die Langzeitarchivierung.

Auf dem DA NRW Portal. Dort können Bürger*innen das von den teilnehmenden Kultureinrichtungen zur Veröffentlichung ausgewählte digitale Kulturerbe recherchieren, anzeigen lassen und je nach Lizenz herunterladen. Zudem soll über das Portal die Zulieferung aus DA NRW zu weiteren Portalen, wie der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) oder Europeana ermöglich werden.

Das Portal wird in Kürze freigeschaltet. Sobald das Portal des DA NRW den Bürgerinnen und Bürgern zur Nutzung bereitsteht, werden wir Sie auf der Portalseite darüber informieren.

Um den unterschiedlichen fachlichen Anforderungen gerecht zu werden, wird mit einer Verbundlösung gearbeitet. Innerhalb des DA NRW stehen Ihnen die DA NRW Software Suite (kurz: DNS) und die Digital Preservation Solution (kurz: DiPS.kommunal) als Module zur Verfügung.

DiPS.kommunal richtet sich dabei vor allem an Kommunalarchive, die ihre Daten aus Fachverfahren heraus einliefern wollen. DNS ist spartenübergreifend einsetzbar und besonders für Bibliotheken und Museen geeignet, die auch sehr große Datensätze, Digitalisate und A/V-Medien einliefern wollen.

Ausführliche Angaben zu beiden Lösungen finden Sie unter DA NRW - ein Lösungsverbund.

Ja. Es gibt einen gemeinsamen Vertrag, in dem Sie die Nutzung eines einzelnen oder beider Module auswählen können.

Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass sich mehrere Einrichtungen zu einem Mandanten zusammenschließen. Für konkretere Informationen wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an die Geschäftsstelle.

Nein. Für die Digitalisierung von Kulturgut sind die Kultur- und Gedächtniseinrichtungen selbst verantwortlich.

Das Land Nordrhein-Westfalen und der KDN Dachverband kommunaler IT-Dienstleister sind Partner der Arbeitsgemeinschaft Digitales Archiv Nordrhein-Westfalen. In einem öffentlich-rechtlichen Vertrag haben sie sich über die Zusammenarbeit im Digitalen Archiv Nordrhein-Westfalen verständigt.

Als Anlaufstelle für alle Informationen steht Ihnen die Geschäftsstelle des DA NRW gern zur Verfügung:

Geschäftsstelle
Digitales Archiv Nordrhein-Westfalen
c/o d-NRW AöR
Rheinische Straße 1
44137 Dortmund
Telefon: 0231/222 438-36
E-Mail: info(at)danrw.de

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